45-Tage-Regelung mit Deutschland ist immer noch ausgesetzt
Boris Ziegler

Aktuell sind die Bestimmungen, beschrieben in der Konsultationsvereinbarung vom 15.04.2020 zwischen Deutschland und Österreich, für arbeiten im Homeoffice gültig.

„Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem 30. April 2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.“

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