Homeoffice-Regelung ab 01.07.2023 in sozialrechtlicher Hinsicht
Boris Ziegler

Arbeiten im Homeoffice bis 25% ist antragsfrei, ab 25% bis 49.99% muss vom Arbeitgeber ein Antrag bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt im Beschäftigungsstaat gestellt werden.

Das entsprechende Rahmenübereinkommen gilt zunächst für fünf Jahre und verlängert sich dann automatisch um weitere fünf Jahre.

Weitere Auskünfte, für Mitglieder, in unserer Homepage auf Anfrage.

Weiteres im Mitgliederportal.

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Der vgv ist seit 1959 die einzige Interessensvertretung der Vorarlberger Grenzgänger welche mehr als 11% der Beschäftigten aus Vorarlberg ausmachen.

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