AHV und ALV Beitragssatz ab 2011
admin

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ALV beträgt 2.2%, der Beitrag für AHV (Alters und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und Erwerbsersatzordnung (EO) beträgt insgesamt 10.3%.
Diese beiden Beiträge werden hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt und dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen. Der Beitrag von 5.15% für AHV/IV und EO wird wie folgt aufgeteilt:
AHV 4.2% / IV 0.7% / EO 0.25%
Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Die Invalidenversicherung (IV) ist auch eine gesamtschweizerische, obligatorische Versicherung. Die IV will Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt integrieren. Ebenso sollen durch Geldleistungen im Rahmen
der IV die ökonomischen Folgen einer Invalidität durch eine angemessene Deckung des Existenzbedarfs aufgefangen werden.
Die Erwerbsersatzordnung bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht (z.B. Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst und beim Zivildienst) sowie bei Mutterschaft.

Ähnliche Beiträge