Österreich ist für Deutschland ab Sonntag 14.11.2021 ein Hochrisikogebiet.
Grenzgänger sind von der digitalen Voranmeldung ausdrücklich ausgenommen, ebenso von der Quarantänepflicht.
Die geltenden Regeln im kleinen Grenzverkehr:
Nicht geimpfte Berufspendler müssen bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet (72h-gültiger PCR-Test) und nicht infiziert sind. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler ist wie bisher eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig.
Werden Sie Mitglied im Vorarlberger Grenzgängerverband (vgv)
Der vgv ist seit 1959 die einzige Interessensvertretung der Vorarlberger Grenzgänger welche nahezu 10% der Beschäftigten in Vorarlberg ausmachen.