Am 23.05.2024 war unser Verein im Wien, um mit dem Finanzministerium über die ungleiche Steuerbelastung für Personen zu sprechen, die eine Pension aus dem Ausland beziehen. Leider musste Finanzminister Magnus Brunner kurzfristig absagen. Trotzdem haben wir unsere Vorschläge dem politischen Vertreter und der Steuersektion vorgestellt.
Wir setzen uns als Vertreter der Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger dafür ein, dass die aktuelle Gesetzgebung geändert wird. Unser Ziel ist es, dass auch Bezieher*innen von ausländischen gesetzlichen Renten die Steuerermäßigung des § 67 Abs. 1 EStG nutzen können. Das könnte durch eine fiktive Auszahlung von Sonderzahlungen, ähnlich den in § 69 EStG aufgeführten Sonderfällen, erreicht werden. Ein neuer Absatz 9 in § 69 EStG könnte diese Benachteiligung eliminieren.
Keywords: Grenzgänger, Arbeiten im Ausland, Finanzministerium, Steuern