BVG-Umwandlungssatz
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Bei Erreichen des Rentenalters kann der Grenzgänger zwischen der einmaligen Auszahlung des BVG-Guthaben und dem monatlichen Bezug einer BVG-Rente auswählen. Wird die Variante mit dem monatlichen Bezug gewählt, kommt der BVG-Umwandlungssatz ins Spiel. Die Höhe der Rente, welche während eines Jahres bezogen wird, entspricht im Verhältnis zum BVG-Guthaben dem Umwandlungssatz.

Das bedeutet:

  1.  Bei einem aktuellen Umwandlungssatz von 6,8% und bei einem angenommenen BVG-Guthaben von CHF 250.000.-, werden jährlich CHF 17.000.- (Umwandlungssatz / 100 * BVG-Guthaben) an Rentenleistung ausbezahlt.
  2.  Um das gesamte Guthaben zu beziehen, muss ein Pensionist die monatliche Rente insgesamt 14 Jahre und 9 Monate ausbezahlt bekommen. Bei einer Senkung des Umwandlungssatz auf 6,4% hätte sich die jährliche Rente auf CHF 16.000.- verringert, und der Rentner muss die monatliche Pension 15 Jahre und 7 Monate beziehen, um das gesamte Guthaben zu lukrieren.

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