Deutschland hat auf Empfehlung des RKI hin für Vorarlberg eine Reisewarnung ausgesprochen.
Konsequenzen für Grenzgänger: Keine, sie könnten aber ihre Pendlerbescheinigung vom letzten Lockdown im Auto (sichtbar) mitführen um allfällige Kontrollen schnell ablaufen zu lassen.
„In Bayern sieht die sogenannte Einreisequarantäneverordnung vor, dass Berufspendler aus dem Ausland nicht in Quarantäne müssen.“
Konsequenzen für Transitreisende (z.B. nach Salzburg via München): Transit kann man durchreisen, jedoch sollten sie nicht stoppen ausser zum tanken.
Einkaufen in Deutschland: Dies ist aktuell unklar. Es „sollte möglich sein“ sagen Optimisten und „wo kein Kläger da kein Richter“ sagen andere Zeitgenossen. Jedoch scheint das bayerische Gesetz nicht vorteilhaft formuliert.
„Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet [..] aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft …“
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Aber Vorsicht! Einen zusätzlichen Fallstrick gibt es seit dem 22.09. in Bayern auch noch (Ministerratsbeschluss).
„Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient.“
Sie sollten also in Vorarlberg zuvor nicht an einer Veranstaltung (kulturell, sportlich, sonstig) teilgenommen haben. So wie obiges für bayerische Besucher nach Vorarlberg gedacht ist, kann man es auch für Vorarlberger anwenden welche nach Bayern reisen.
Für Baden-Württemberg gilt selbstredend anderes denn in Deutschland unterliegen diese Quarantänemassnahmen der Hoheit der Bundesländer.
Aktueller Zusatz:
Kein Einkaufen über der Grenze in Deutschland
Entgegen der Aussagen von Donnerstagmorgen korrigierte sich Gantner dahingehend, dass Einkaufen auf bayerischer Seite für Menschen aus Vorarlberg angesichts der neuen Lage nicht erlaubt ist.
Im Gegenzug dürfen Deutsche nur mit einem triftigen Grund nach Vorarlberg reisen. Das heißt, einkaufen, tanken, Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen besuchen, ist derzeit nicht gestattet.