Gemäß Übereinkunft der Finanzministerien Deutschlands und Österreichs wird die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern für arbeiten im Homeoffice ab 01.01.2024 neu geregelt.
Näheres dazu in den nächsten Wochen, wenn die neue Regelung in der Konsultationsvereinbarung offiziell veröffentlicht wird.
Hier der Artikel der Vorarlberger Nachrichten vom 23.08.2023 [mit freundlicher Genehmigung der VN]
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