Aktuell liegt ein Entwurf über die Änderung des mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vor.
Wenn der Entwurf in der vorliegenden Form beschlossen wird, ergeben sich im Wesentlichen für zwei Gruppen gravierende Änderungen:
- Rentenbezüge, die aufgrund einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst der Schweiz bezogen werden.
- Aktiveinkünfte aufgrund einer Tätigkeit im internationalen Luftverkehr (Piloten, Flugbegleiter)
Derzeit sind Rentenbezüge, die aufgrund einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst bezogen werden, gemäß Artikel 19 des Abkommens in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei.
Weitere Informationen dazu sind für Mitglieder im Mitgliederportal im „Download-Bereich“ unter „AT/CH: neuer DBA > geplante Änderungen ab 01.01.2026“ nachzulesen.
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Der vgv ist seit 1959 die einzige Interessensvertretung der Vorarlberger Grenzgänger welche mehr als 11% der Beschäftigten aus Vorarlberg ausmachen.