Firmenfahrzeuge: Wichtige Änderung für Grenzgänger
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Das Bundesministerium für Finanzen Informiert dass die Verwendung von drittländischen KFZ in der EU neu geregelt wird.

Mit der Regelung der Verordnung 234/2015, ABI. Nr. L39 vom 14.02.2015 S.13, wird die Regelung dahingehend verschärft, dass das Firmenfahrzeug eines Grenzgängers nur noch für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe verwenden dürfen, auch wenn im Arbeitsvertrag die private Nutzung vom Arbeitgeber gestattet ist.

Das Fahrzeug darf nicht mehr für die private Nutzung verwendet werden, es ist zollrechtlich nicht mehr erlaubt, wird es darüber hinaus noch verwendet muss es in der EU verzollt werden, in diesem Fall ist der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer vom Zeitwert des Fahrzeuges zu bezahlen.

Mit einem EU1 Ursprungsnachweis das das Fahrzeug in der EU hergestellt wurde ist kein Zoll zu entrichten.

Diese Regelung tritt per 1. Mai 2015 in Kraft.

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