Für den Fall dass man seinen Grenzgängerausweis verloren hat ist folgendes zu beachten:
Man kann auch bei verlorenem Grenzgängerausweis trotzdem noch die Grenze zur Schweiz überqueren. Die Grenzwacht muss dann mit der Identitätskarte / dem Personalausweis im Gebäude eine Abfrage vornehmen. Dementsprechend ist es dienlich dann nicht in der Rush Hour (7-8) vorstellig zu werden.
Bei der Rückkehr nach Österreich zeigt man seine rosa Grenzgängermeldekarte des Finanzamts welche man ja immer bei sich trägt um zu belegen dass man Grenzgänger ist und nicht 14 Tage Quarantäne kassiert.
Um ein Duplikat des Grenzgängerausweises zu erhalten, ist eine formlose Mail an migrationsamt@sg.ch ausreichend welches jedoch eine Verlustmeldung der Polizei enthalten muss.
Eine Verlustmeldung eines Schweizer Dokuments erhält man jedoch nicht von der österreichischen Polizei (sie stellt dies nur für österreichische Dokumente aus), sondern von der Kantonspolizei St.Gallen. Hierzu muss man sich physisch in eine Polizeidienststelle bemühen (z.B. Diepoldsau oder St.Margrethen) um die Verlustanzeige händisch zu unterschreiben. Eine elektronische Variante ist nicht verfügbar.
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