Grenzgängerverband begrüßt Gesetzesnovelle zur Kinderbetreuungsgeldauszahlung
Boris Ziegler

Interessenvertretung verbucht Erfolg

Wien/Bregenz (A). Angestoßen vom Vorarlberger Grenzgängerverband, der Interessenvertretung von rund 18.000 Vorarlberger*innen und unterstützt durch den Vorarlberger Landeshauptmann, konnte ein bedeutender Erfolg für die Rechtssicherheit der Vorarlberger Grenzgänger*innen erreicht werden: Das aufgrund einer Weisung nicht mehr zugesprochene Kinderbetreuungsgeld wird den Betroffenen rückwirkend ab Februar 2023 wieder ausbezahlt. Der Missstand wurde somit behoben – die entsprechende Novellierung des Gesetzes wurde vergangenen Mittwoch im Nationalrat beschlossen. Aktuell ist der Grenzgängerverband auch mit der Thematik einer potenziellen Doppelbesteuerung beschäftigt, Gespräche mit dem Finanzminister Magnus Brunner sind bereits in Vorbereitung.
Der Vorarlberger Grenzgängerverband hatte in den vergangenen Monaten mit Nachdruck auf ein seit Februar existierendes, existenzielles Problem für Grenzgänger*innen aufmerksam gemacht: Aufgrund einer Weisung aus dem Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien wurde rund 200 Grenzgänger:innen in die Schweiz und Liechtenstein das Kinderbetreuungsgeld verwehrt, was gleichzeitig ein Verlust des Krankenversicherungsschutzes bedeutete. „Wir freuen uns über diesen Erfolg und über diese dringend notwendige und rasche Novellierung, mit der nun für die betroffenen Familien Rechtssicherheit gewährt ist“, unterstreicht Herbert Fechtig, Obmann des Vorarlberger Grenzgängerverbands und ergänzt: „Unser Dank gilt Landeshauptmann Markus Wallner und dem Nationalratsabgeordnetem Norbert Sieber, die unser Anliegen mit höchster Priorität behandelten und wesentlich dazu beigetragen haben, dass die nun beschlossene Gerechtigkeit erreicht werden konnte.“

Interessenvertretung für Grenzgänger*innen erfolgreich interveniert
Mit einem Appell an die politischen Verantwortlichen sowie einem Schreiben an die Öffentlichkeit setzte sich die Interessenvertretung für die Betroffenen mit Nachdruck ein. Im Nationalrat wurde am Mittwoch, den 20. September, eine Gesetzesnovelle verabschiedet, welche die Reparatur dieses Missstandes vorsieht. Rund 200 Familien waren allein seit Februar betroffen. Konkret handelt es dabei um Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen beide Elternteile in der Schweiz oder in Liechtenstein beschäftigt sind, oder ein Elternteil in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt ist und der andere nicht erwerbstätig ist. „Wenn auch die notwendigen Vorgaben und Bedingungen erfüllt sind, erhalten diese Eltern nun rückwirkend das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt“, bestätigt Fechtig.

Vorstoß auch in Sachen Doppelbesteuerung mit Liechtenstein geplant

Aktuelles Thema im Fokus: Doppelbesteuerung vermeiden
Ein weiteres Thema, das die Interessenvertretung der Grenzgänger beschäftigt, ist die im Raum stehende, potenzielle Doppelbesteuerung mit Liechtenstein – ein Abkommen, das mit Liechtenstein neu verhandelt wird und alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Liechtenstein im öffentlichen Dienst, im Landesdienst (z. B. Lehrerinnen und Lehrer) tätig sind, betrifft. Diese wären dann auch in Österreich steuerpflichtig – auch freiberuflich Selbständige wären betroffen. „Um hier Gehör zu finden sind wir bereits in Vorbereitung für Gespräche mit Finanzminister Magnus Brunner und werden auch hier ganz im Sinne unserer Mitglieder mit Vehemenz argumentieren“, unterstreicht Fechtig abschließend.

Presseaussendung des vgv

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