Herbstferien – Vorsicht bei der Auswahl der Urlaubsregion
Boris Ziegler

Die Zeiten fürs Reisen sind derzeit denkbar schlecht. Somit ist die Planung der kommenden Herbstferien kompliziert.

Als Österreicher muss die Liste der Reisewarnungen des österreichischen Aussenministeriums beachtet werden, falls man nach der Rückkehr nicht in Quarantäne will.

Zusätzlich gilt für Grenzgänger nach Liechtenstein/Schweiz die Schweizer Liste der Risikoländer seitens des BAG. Diese ist auch für Urlaube in verschiedenen österreichischen Bundesländern wichtig.

Befindet sich die bereiste Region zu Reiseantritt bereits auf einer der Listen, ist man aus eigenem Verschulden in Quarantäne geraten. Der Betrieb ist nicht verpflichtet in dieser Zeit Lohn zu zahlen.

Die Quarantänepflicht kann eventuell reduziert werden, wenn man sich nach der Reise noch eine Zeit in Vorarlberg aufhält.

„Hält sich jemand, der zuvor in einem Risikogebiet war, danach noch in einem Land ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko auf, dann können die Kantone dies anrechnen und die Quarantänedauer kürzen.“ (Quelle: BAG)

Dementsprechend sollten Grenzgänger die Listen im Auge behalten. Bei einer Verschlimmerung in der Urlaubsregion sollten die Reisepläne kurzfristig geändert werden.

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