Home Office für Grenzgänger in CH/LI – quo vadis?
Boris Ziegler

Für Grenzgänger aus der Schweiz oder Liechtenstein gilt dass sie maximal 25% an ihrem Wohnort arbeiten dürfen. Überschreiten sie dies, so werden sie am Wohnort sozial-abgabenpflichtig, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber kostspielig wird. Insofern achten Betriebe darauf dass ihre Grenzgänger im Durchschnitt nicht mehr als einmal pro Woche Home Office in Anspruch nehmen.

Im Zuge der Coronakrise wurde diese 25%-Regelung von den Nachbarstaaten ausgesetzt, womit Grenzgänger ohne Probleme z.B. 3 Monate am Stück im Home Office verbleiben konnten. Die Schweiz kann hier Wünsche äußern, doch die Entscheide hierüber fallen in den Wohnsitzstaaten.

Deutschland hat gegenüber der Schweiz avisiert, dass man dieses Aussetzen bis Ende 2020 fortsetzen mag. Frankreich hingegen will derzeit ab Ende August 2020 wieder zur 25%-Regelung zurückkehren.

Von österreichischer Seite hat der Dachverband der Sozialversicherungen seinen Schweizer Ansprechpartner davon unterrichtet, dass der österreichischen Seite ein Auslaufen auf Ende August zu früh erscheint, jedoch anders als die deutsche Seite sich nicht hinsichtlich einer Fristverlängerung bis Ende Jahr geäußert. Man strebt eine gesamteuropäische Herangehensweise an, was angesichts der aktuellen französischen Position jedoch schwierig sein dürfte.

Es ist zu hoffen, dass sich die libertäre deutsche Position innerhalb Europas durchsetzt und die Aussetzung der 25%-Regelung auch noch in 2021 Bestand hat, denn ein Ende der Coronakrise ist derzeit nicht abzusehen und die Notwendigkeit für vermehrtes Home Office wird nicht nur im Quarantänefall gegeben bleiben

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