Informationen zur Testpflicht für GrenzgängerInnen
Boris Ziegler

Die Testanmeldung in Vorarlberg soll ab Montag 08.02. reichhaltiger bestückt sein, d.h. es dann sind weitere Termine verfügbar. Das ÖRK will die maximale Kapazität der Antigen-Tests von 20’000 auf 40’000 (oder 50’000) steigern. Derzeit ist u.a. auch wegen Friseurbesuchen ab Montag die Testkapazität aufgebraucht.

Es kann auch telefonisch unter 0810/810-600 reserviert werden.

Auch ausländische Tests sind für 7 Tage gültig. Einige Betriebe in CH/FL wollen ihre Grenzgänger auf dem Betriebsgelände testen lassen. Ausländische Tests (z.B. aus CH/LI/DE) benötigen den Stempel eines Arztes und müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgeführt sein.

Für Grenzgänger gilt dass der Test innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden kann ohne einer Quarantäne zu unterliegen.

Doch was ist wenn auch am Donnerstag 11.02. alle Termine ausgebucht sind? Deshalb bitte am Montag neu schauen.

Das Formular für die Wiedereinrese (Pre-Travel-Clearance für Pendler) ist nun speziell für Grenzgänger ausgelegt. Es ist aktuell nur in Deutsch und Englisch vorhanden. Es maximal 7 Tage im Voraus asgefüllt werden.

Es ist logischerweise jedes Mal von Neuem auszufüllen wenn der wöchentliche Antigen-Schnelltest durchgeführt wird. Es muss, so wie das Testergebnis bei der Wiedereinreise dem Kontrollorgan vorgelegt werden können. (Papier oder elektronisch)

Schon jetzt kann mit Verzögerungen ab Mittwoch Nachmittag an den Grenzübergangen nach Österreich gerechnet werden. Stellen sie sich darauf ein.

Grenzgänger welche bereits einmal an COVID-19 erkrankten oder bereits geimpft wurden, unterliegen trotzdem dieser Testpflicht.

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Der vgv ist seit 1959 die einzige Interessenvertretung der Vorarlberger Grenzgänger welche nahezu 10% der Beschäftigten in Vorarlberg ausmachen.

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