Mit Wirkung von 11.04.2022 sind Pendler von den Einreisebestimmungen ausgenommen.
Die 15. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021, BGBl. II Nr. 152/2022 tritt zum 11.04.2022 in Kraft.
Sie besagt dass Pendler nunmehr von den Einreisebestimmungen des § 5 ausgenommen sind. D.h. Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen, müssen keinen 3G-Nachweis mehr mitführen.
Was gilt somit für Pendler?
Als Pendler gelten Personen, die wiederholt, mindestens einmal monatlich, im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs
- zu beruflichen Zwecken,
- zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
- zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,
nach Österreich einreisen.
Pendler sind von den Bestimmungen der Einreiseverordnung ausgenommen und können ohne Vorlage eines 3G-Nachweises nach Österreich einreisen.
Für Einreisen von Pendlern aus Virusvariantengebieten gelten gesonderte Regelungen; derzeit sind jedoch keine Staaten als Virusvariantengebiete eingestuft.