Keine 3G-Regel mehr für Pendler bei Einreise nach Österreich
Boris Ziegler

Mit Wirkung von 11.04.2022 sind Pendler von den Einreisebestimmungen ausgenommen.

Die 15. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021, BGBl. II Nr. 152/2022 tritt zum 11.04.2022 in Kraft.

Sie besagt dass Pendler nunmehr von den Einreisebestimmungen des § 5 ausgenommen sind. D.h. Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen, müssen keinen 3G-Nachweis mehr mitführen.

Was gilt somit für Pendler?

Als Pendler gelten Personen, die wiederholt, mindestens einmal monatlich, im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs

  1. zu beruflichen Zwecken,
  2. zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
  3. zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,

nach Österreich einreisen.

Pendler sind von den Bestimmungen der Einreiseverordnung ausgenommen und können ohne Vorlage eines 3G-Nachweises nach Österreich einreisen.

Für Einreisen von Pendlern aus Virusvariantengebieten gelten gesonderte Regelungen; derzeit sind jedoch keine Staaten als Virusvariantengebiete eingestuft.

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