Ab Montag 20.12.2021 gilt eine schärfere Einreiseverordnung von österreichischer Seite.
Allerdings besteht keine Veränderung für Grenzgänger.
„Für Pendler zu beruflichen Zwecken, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners sowie zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, gilt weiterhin die 3G-Regelung.“
Andere Personen welche über die Grenze reisen sind jedoch bei der Wiedereinreise den Verschärfungen dieser Verordnung unterworfen.
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Der vgv ist seit 1959 die einzige Interessensvertretung der Vorarlberger Grenzgänger welche nahezu 10% der Beschäftigten in Vorarlberg ausmachen.