Neue, konsolidierte Einreisebestimmungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab Mittwoch, den 19.05.2021, bei der Einreise nach Österreich nach dem Motto „3G – Getestet, Genesen, Geimpft)
Antigentest: wie bisher alle 7 Tage testen / ausser in nachfolgenden Fällen:
COVID-19 genesen: mit Absonderungsbescheid, gültig 6 Monate ab Ausstellungsdatum
Antikörpertest: 3 Monate gültig, ab Probenahme
Geimpft: mittels zugelassenem Impfstoff:
- Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer: 2 Dosen
- ChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 Dosen
- COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US + NL-Sites): 1 Dosis
- Covid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 Dosen
- Sinopharm/BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated (InCoV): 2 Dosen
- ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
- Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
- ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.
Nach wie vor ist das Formular der Einreiseverordnung (PTC-Formular; https://entry.ptc.gv.at) auszufüllen und für 28 Tage gültig.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30.06.2021 außer Kraft.
Nähere Informationen siehe www.vorarlberg.at/verkehr.
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Der vgv ist seit 1959 die einzige Interessensvertretung der Vorarlberger Grenzgänger welche nahezu 10% der Beschäftigten in Vorarlberg ausmachen.