- Veranlagung 2011 – Ab der Veranlagung 2011 wird die festgesetzte Einkommenssteuer gerundet. Die Rundung gilt bereits für Vorauszahlungen für das Jahr 2011. Diese sind auf volle Euro abzurunden. Nunmehr wird bereits die festgesetzte Einkommenssteuer auf volle Euro gerundet. Beträge unter 0,50 sind abzurunden und Beträge über € 0,50 aufgerundet.
- Ab 2012 können € 400,00 an Kirchenbeiträgen abgesetzt werden.
- Ab 01.01.2012 gelten die Änderungen bei der Absetzbarkeit von Spenden. Der Kreis der begünstigten Spendenempfänger wurde erweitert. Das sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Organisationen, die im Umwelt-, Natur- und Artenschutz tätig sind oder ein Tierheim betreiben, wenn ein Listeintrag gegeben ist. Weiters darunter fallen auch freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Jedoch keine Mitgliedsbeiträge.
- Ab Veranlagung 2011 können die gesamten Kosten eines Ferienlages (Kinderbetreuung bis zum 10. Lebensjahr) als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Das heißt neu auch die Verpflegungs-, Fahrt und Unterkunftskosten. Auch das Unterhaltungsangebot ist absetzbar. Dies gilt sowohl für Nachhilfekurse (Sprachferien, Computercamps) wie auch für Sportangebote (Fussballtraining, Segelkurs). Weiterhin gilt der maximal absetzbare Höchstbetrag von € 2’300,– pro Kind und Jahr. Außerdem darf das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Kinder müssen von einer Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson betreut werden.
- Alleinverdienerabsetzbetrag steht Familien ohne Kinder seit 2011 nicht mehr zu.
- Alleinerzieher = jeder Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, der seit mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt.
- Zu Punkt 5 und 6 werden Zuschläge gewährt. 1 Kind (€ 364,00 p.a.), 2 Kinder (€ 669,00 p.a.), ab 3 Kinder zusätzlich zum Betrag von € 669,00 für jedes weitere Kind € 220,00 p.a..
- Kinderabsetzbetrag € 58,00 p.m. – Wird wie bisher mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
- Mehrkindzuschlag beträgt ab dem 3 Kind pro Kind nur noch € 20,00 p.m. – Achtung versteuerndes Einkommen darf € 55’000,– für ein Kalenderjahr nicht übersteigen.
- Arbeitnehmer- und Grenzgängerabsetzbetrag € 54,00 p.a.
- Verkehrsabsetzbetrag € 291,00 p.a.
- Unterhaltsabsetzbetrag (für nicht haushaltszugehörigen Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird und der Steuerpflichtige unterhaltspflichtig ist) – Für das erste Kind € 29,20, zweite € 43,80 und jedes weitere € 58,40 p.m.
- Pensionistenabsetzbetrag € 400,00 p.a. – Achtung bei Einkommen zwischen € 17’000,– und € 25’000,– wird der Betrag gleichmässig von € 400,– auf € 0,00 eingeschliffen.
- Neu – Erhöhung des allgemeinen Pensionistenabsetzbetrages ab 2011 auf € 764,00, wenn die zu versteuernden Pensionsbezüge € 13’100,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen und der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 2’200,00 jährlich erzielt.
- Aufwende Wohnraumschaffung- Neu errichtetes Eigenheim muss nicht mehr im Inland liegen
- 2011 keine Genussscheine und Ersterwerb junger Aktien mehr (letztmalig 2010)
- Kinderfreibetrag € 220,00 jährlich pro Kind wenn er nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird oder € 132,00 pro Kind, wenn er von zwei Steuerpflichtigen für das selbe Kind in Anspruch genommen wird. (Aslo 2 x € 132,00 = Total € 264,00) – Kann ein Vorteil sein, wenn beide Steuerpflichtigen Elternteile ähnlich hohe steuerrelevante Einkünfte haben.
- Pendlerpauschale klein (ab 20 km 696,00, ab 40 km € 1’356,00 und ab 60 km € 2’016) und groß ab 2 km € 372,00, ab 20 km € 1’476,00, ab 40 km 2’568,00 und ab 60 km 3’672,00)
- Die 13. Familienbeihilfe nur noch € 100,00 pro Kind und altersbeschränkt (6- bis 15-jährige)
- Neu – Familienbeihilfe nur mehr bis zum 24. Lebensjahr. Ausnahme bis zum vollendeten 25 Lebensjahr bei Studenten/innen mit 10 oder mehr Semestern, oder ein Kind bekommen haben oder schwanger sind und Präsenz- und Zivildiener
- Wegfall der Familienbeihilfe ab März 2011 für Arbeitssuchende und nach einer Berufsausbildung.
Nachtrag: Pressemitteilung: Grenzgängerverband blickt besorgt auf Landtagswahl
Interessenvertretung befürchtet, dass Forderungen in Vergessenheit geraten Bregenz (A). Der Vorarlberger Grenzgängerverband erneuert...