Bis anhin hing das Damoklesschwert des Steuerrechts über den Grenzpendlern zw. Österreich und Deutschland in beide Richtungen, dass sich nach 45 „steuerschädlichen“ Tagen die Besteuerung das Land wechsle.
Dies wurde nun in einer Konsultationsvereinbarung zwischen den Finanzministerien beider Länder im Zeitraum von 11.03.2020 bis 30.04.2020 aufgehoben. Diese Vereinbarung verlängert sich um 1 Monat, so sie nicht 1 Woche vor Ende des Kalendermonats von einer der Seiten schriftlich gekündigt wird.
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