VGV fordert Sechstelregelung für ausländische Renten
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PVÖ kritisiert unterschiedliche Besteuerung von Auslandseinkommen – EU-Beamte schöpfen Privilegien, während Pensionisten doppelt zahlen – VGV fordert abermals Sechstelregelung

Während Österreicher mit EU-Beamtenjobs vom Progressionsvorbehalt in Österreich befreit sind, trifft rund 150.000 Österreicher mit deutschen Renten die Steuernachzahlungswelle.

Vom Progressionsvorbehalt profitieren diese Pensionisten im Gegensatz zu den EUBeamten aber nicht, kritisierten PVÖ-Landesvorsitzender Erich De Gaspari und PVÖ-Sozialsprecher Manfred Lackner auf einer Pressekonferenz und orteten einen Missstand in der österreichischen Steuergesetzgebung. Die betroffenen Pensionisten zahlen nämlich Steuern jeweils von ihren zusammengerechneten Bruttopensionen und dies in beiden Ländern.

Die Hauptverantwortung liegt, so der Sozialsprecher des Pensionistenverbandes, Manfred Lackner, bei Finanzministerin Maria Fekter, die von dieser unhaltbaren Situation weiß, aber bis heute nicht reagiert hat. Wir haben es hier mit einem Doppelbesteuerungsabkommen zu tun, dass über 10 Jahre alt ist und den realen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung trägt.

Daher wäre es notwendig, diesen Teil des Abkommens, welcher den Bereich der Renten betrifft, so zu ändern, dass zumindest die Steuer, welche in Deutschland entrichtet wird, in Österreich nicht mehr dem Progressionsvorbehalt zu unterziehen ist, formulierten die PVÖ-Spitzen die Forderung.

„Wir reden hier über zweistellige Millionenbeträge die sich die Finanzministerin zu Unrecht einbehält“, so der PVÖ. Durch die Ungleichbehandlung zwischen Bediensteten von EUEinrichtung und „normalen“ Pensionisten sieht der Pensionistenverband den „Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung“ gefährdet.

Grenzgängerverband fordert Sechstelregelung

Herbert Fechtig, Obmann des Vorarlberger Grenzgängerverbandes, schloss sich der PVÖ-Kritik an und forderte abermals für Grenzgänger die Gleichstellung bei der steuerlichen Behandlung des Gesamtjahresbezuges. Konkret geht es um die sogenannte Sechstelregelung des 13. und 14. Bezuges. Da Grenzgänger, sowohl Aktive als auch Pensionisten, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen, kommen sie auch nicht in den Genuss der Steuerbegünstigung.

Dass es aber auch anders geht, bewies Fechtig anhand eines Beispiels. Selbständig Erwerbstätige beziehen keinen 13. und 14. Gehalt, trotzdem wurde ihnen im Zuge der Steuerreform 2009 ein Freibetrag gewährt, der sich im selben Ausmaß wir geforderte Steuerbegünstigung auswirkt. „Was für die eine Personengruppe Recht ist, sollte auch für andere gelten“, argumentiert Fechtig.

Flankiert wurden seine Forderungen durch Berechnungsbeispiele von VGV-Steuerexperten Martin Feurstein. Sollte die Forderung nach einem Freibetrag für Grenzgänger kommen, wäre es eine Kur für die Portemonnaies der Betroffenen. Durchschnittspensionisten würden sich durch die Forderung des VGV und PVÖ Steuern von rund 1.000 Euro konnten pro Jahr sparen.

Bregenz, am 12.7.2013

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