Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 % erhöht.
Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen.
Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von CHF 1’225 auf CHF 1’260 pro Monat und die Maximalrente von CHF 2’450 auf CHF 2’520 (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Weiterführende Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102235.html