Steuerabkommen Schweiz-Österreich / was ist zu tun
Boris Ziegler

Nahezu alle Grenzgänger mit einer Kontoverbindung in der Schweiz dürften wegen des bevorstehenden Steuerabkommens Schweiz-Österreich – welches zum 01.01.2013 in Kraft tritt – seitens ihrer Schweizer Bank Post erhalten haben.

Der vgv empfiehlt seinen Mitgliedern von der Möglichkeit der freiwilligen Meldung der Kontodaten im Rahmen des Steuerabkommens Gebrauch zu machen und dies ihrer Schweizer Bank in deren vorbereiteten Formularen auch so kund zu tun. Wer sein Geld in der Vergangenheit ordnungsgemäss versteuert hat ist hiermit auf dem richtigen Weg.

Bitte versäumen sie nicht diese Willensbekundung in Bezug auf die freiwillige Meldung fristgerecht  (zumeist per 31.12.2012) ihrer Schweizer Bank mitzuteilen,  um nicht automatisch der Pauschalbesteuerung unterworfen zu werden.

Einige Schweizer Banken akzeptieren lediglich die vergangenheitsbezogene Pauschalbesteuerung und in der Zukunft nur noch die freiwillige Offenlegung – andernfalls wird den österreichischen Kunden die Geschäftsbeziehung gekündigt (z.B. Postfinance). Die meisten Banken wälzen ihre administrativen Mehrkosten in Form von erhöhten Gebühren auf die Grenzgänger ab, manche erlassen sie,  so es sich um ein Lohnkonto handelt.

Die vergangenheitsbezogene freiwillige Meldung ihrer Kontodaten erfolgt rückwirkend zum 01.01.2002

Information seitens des BMF:  http://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/internationalessteu_6523/abkommenzwischender_12992/abkommen_at_ch_info.pdf

 

Mehr Informationen demnächst in unserer Mitgliederzeitung.

https://www.beta.grenzgaenger-vgv.at/mitglied-werden/

 

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