Bisher waren die Schweizer und Liechtensteiner Unfallrenten, hauptsächlich die Unfallrenten der SUVA, in Österreich steuerpflichtig.
Gemäß einem Urteil des österreichischen Verwaltungsgerichtshof vm 19.12.2024, sind nun auch solche Unfallrenten, analog der gesetzliche Unfallrenten in Österreich, steuerfrei.
Unser Tipp, da es immer von Einzelfall abhängig ist:
Wendet Euch an euer Steuerbüro, denn:
- Einkommensteuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, können beeinsprucht werden.
- auch bereits abgeschlossene Einkommensteuerbescheide können beeinsprucht werden, jedoch ist eine Wiederaufnahme nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Weitere Infos findet ihr im Mitgliederbereich.