Verschärfung für Firmenfahrzeuge aus CH und LI
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Die Regelung für die grenzüberschreitende Verwendung drittländischer Beförderungsmittel (Firmenfahrzeuge aus CH und LI) gibt es ab 1.1.2014 eine zollrechtliche Verschärfung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

Bei Nichtbeachtung riskieren Sie eine Beschlagnahmung Ihres Fahrzeugs an der Grenze. Nähere Informationen dazu gibt es in der nächsten Grenzgänger-Zeitung.

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