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Wohnen in Österreich, arbeiten in der Schweiz

Vor Beginn der Tätigkeit als Grenzgänger:in sollte man sich genau informieren. Hier ist der Vorarlberger Grenzgängerverband die einzige Anlaufstelle für Grenzgänger:innen. Wir geben stets nützliche Hinweise und Tipps!

VGV Mitglieder bekommen auch unser VGV-Info-Blatt per e-mail oder Post, 2-3x jährlich. Aktuelle Informationen findet man auch auf unserem Blog.

Der Vorarlberger Grenzgängerverband ist auch nach der aktiven Tätigkeit von Vorteil und setzt sich auch für pensionierte Grenzgänger:innen ein.

Wie wo was

Wann ist man Grenzgänger:in?

Wenn man täglich, mindestens jedoch 1x in der
Woche, vom Arbeitsort zum Wohnort zurückkehrt, ist man Grenzgänger:in.

Der Lebensmittelpunkt, sprich Ihr Hauptwohnsitz muss dabei weiterhin in Österreich sein.

1. Pendeln

Wenn Sie (fast) täglich zwischen ihrem Arbeits- und Wohnort pendeln und sich eines von beidem im Ausland befindet. 

2. Lebensmittelpunkt in Österreich

Ihr Hauptwohnsitz muss in Österreich sein. 

Ablauf

Was muss ich nach Unterzeichnung des neuen Dienstvertrages tun?

Als Arbeitnehmer

Das neue Dienstverhältnis muss umgehend mittels Arbeitsvertrags beim zuständigen Finanzamt Bregenz bzw. Feldkirch gemeldet werden. Aufgrund dieser Meldung erhält man die Grenzgängermeldekarte (diese muss immer mitgeführt werden), sowie die Steuereinstufung. In Österreich muss dann vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November) eine Steuervorauszahlung geleistet werden. Es ist sinnvoll den Gehalt/Lohn von einem Steuerbüro die zu erwartende Einkommensteuer im Voraus berechnen zu lassen. Die Berechnung der Steuervorauszahlung ist relativ sehr genau und es sind dann auch keine bösen Überraschungen bezüglich Steuernachzahlungen zu erwarten.

Es hängt auch noch davon ab, wie oft der Lohn/Gehalt, 13 oder 14 mal, ausbezahlt wird:

12-Monatsgehälter:
zu den normalen Steuersätzen
13-Monatsgehälter:
6% auf Urlaubs- oder Weihnachtsentgelt, Freibetrag EUR 620,00
14-Monatsgehälter:
6% auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt, Freibetrag EUR 620,00

Die meisten Arbeitgeber zahlen mittlerweile den Grenzgänger:innen den Jahreslohn 14-mal aus.

Dazu muss eine zusätzliche schriftliche Zusatzvereinbarung im Dienstvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden, aus der sich ein Anspruch auf die Auszahlung eines 13. und 14. Monatslohns ergibt. Die Auszahlung muss auch tatsächlich 14-mal erfolgen.

Die Formulierung im Dienstvertrag sollte wie folgt lauten:

Der Jahreslohn beträgt CHF ……… (bei einem 100% Pensum) Der 13. und 14. Monatslohn sind im Jahreslohn enthalten und werden halbjährlich je zur Hälfte im Juni und November ausbezahlt.

Anstatt Juni kann auch Mai oder Juli, anstatt November kann auch Oktober oder Dezember eingetragen sein. Wichtig ist auch, dass die Sonderzahlungen auch tatsächlich zu den im Dienstvertrag angeführten Monaten ausbezahlt werden.

Als Arbeitgeber

Anmeldung bei den ausländischen Behörden, Kassen erfolgen immer durch den Arbeitgeber.

Weitere Informationen

Homeoffice

für Arbeiten im Homeoffice bis zu 49.9% gelten die Bestimmungen für Grenzgänger:innen. Arbeitet man mehr als 49.9% im Homeoffice geht die Grenzgängereigenschaft verloren.

Abgaben auf Ihren Lohn

Von Ihrem Lohn/Gehalt der Schweiz haben Sie ca. nachfolgende Abgaben zu entrichten:  

5,30 % AHV (staatliche Pensionskasse – 1. Säule)
5.00 % BVG (Pensionskasse des Arbeitgebers – 2. Säule – steigt mit dem Alter)
1,10% Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV)
1,40 % NBU Beitrag (Nichtberufsunfallversicherung)
0,39% Krankentaggeldversicherungsbeitrag (Unternehmensabhängig)
Quellensteuer

Die der Schweiz abgezogene Quellensteuer wird bei der Einkommenssteuererklärung gegenverrechnet.

Die Bestätigung der bezahlten Quellensteuer wird vom Arbeitgeber mit den Unterlagen, die zur Steuererklärung notwendig sind, ausgehändigt.

Steuerabsetzbeträge § 33 EStG

Familienbonus, Kinderabsetzbetrag/Unterhaltsabsetzbetrag,
Alleinverdiener/ Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag,
Pensionistenabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Pendlereuro
Diese vermindern direkt die Höhe der Einkommensteuer.

Die Einkommensteuererklärung ist im darauffolgenden Jahr, innert gewissen Fristen, beim
Finanzamt abzugeben.

Krankenversicherung

Die zusätzliche Krankenversicherung kann einmalig zu Beginn ausgewählt werden. Es besteht die Möglichkeit sich bei der ÖGK, bei einer privaten Krankenversicherung in Österreich oder in der Schweiz zu versichern. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Österreich oder Schweiz ist zu beachten, dass ein späterer Wechsel während eines Arbeitsverhältnisses zur ÖGK nicht möglich ist.

Grund bzw. Wunsch eines Wechsels zur ÖGK könnte zum Beispiel die Mitversicherung von Kindern sein, denn hier muss bei der privaten Versicherung eine weitere Zusatzversicherung gemacht werden, welche unter Umständen sehr teuer ist.

Jedoch besteht dann auch die Möglichkeit die Kinder beim Ehepartner, wenn er/sie unselbständig oder selbständig in Österreich erwerbstätig ist, bei der ÖGK mitzuversichern.

Rechtsschutzversicherung

Sehr empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung mit Auslandsschutz. Bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, vor allem aber in Bezug auf Invalidenpension (IV) ist es in der Schweiz sehr schwer die Ansprüche durchzusetzen. Dies ist meist nur mit Hilfe von Rechtsanwälten möglich.

Firmenfahrzeuge

Das Benutzen von Firmenfahrzeugen ist erlaubt, wenn man das Firmenfahrzeug nur für den direkten weg vom Wohnort zum Arbeitsort und umgekehrt, ohne jegliche Umwege nützt. Ansonsten kann es zur Beschlagnahme des Firmenfahrzeugs kommen.

Wenn man das Firmenfahrzeug privat nutzen darf und dies für den Arbeitgeber eine untergeordnete Rolle spielt, muss das Firmenfahrzeug in der EU verzollt sein.

Steuerabsetzbeträge (Werbungskosten - § 16 EStG)

Beiträge für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, Pendlerpauschale, Homeoffice Pauschale, Fortbildungs- und Umschulungsaufwendungen, Kirchenbeiträge, Mitgliedsbeitrage (z.B. Rotes Kreuz, Gewerkschaft, Vorarlberger Grenzgängerverband), etc. Diese sind in der Steuererklärung unter Werbungskosten anzuführen und vermindern die Höhe der Einkünfte.