Zusätzliche Infos bezügl. Neuregelung für Firmenwagen ab 01.05.2015
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Wir empfehlen allen Nutzern von Firmenfahrzeugen das Zollamt in Feldkirch oder Wolfurt zu kontaktieren, Tel. +43 5574 699-569 456. Unter gewissen Umständen ist mit dem Nachweis einer Konformitätserklärung bzw. mit dem Nachweis das das Fahrzeug Europäischen Ursprungs ist, eine zollfreie Einfuhr möglich.
Beim Finanzamt ist auch zu klären inwieweit eine CO2-Abgeabe zu entrichten ist.

 

 

150320 D fh Kfz Benutzung Durchführungsverordnung EU 2015234

150320 D fh Information vom BMF zur neuen Firmenfahrzeugregelung

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