BVG-Überobligatorium muss plötzlich versteuert werden
Boris Ziegler

Viele Grenzgänger die diesen Spätherbst ihre Veranlagung für 2011 erhalten haben waren sprachlos.

Urplötzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen beruflichen Vorsorge nur noch gemäss der Höhe der gesetzlichen Mindestversicherung des Schweizerischen BVG als Werbungskosten anerkannt. Alle überobligatorischen Beiträge, welchen man sich aufgrund des jeweiligen Pensionskassenreglements nicht entziehen kann, können nicht länger abgesetzt werden.

Damit nicht genug, wird der überobligatorische Arbeitgeberanteil als Vorteil aus dem Dienstverhältnis dem Bruttolohn hinzugerechnet und ist somit zu versteuern.

In Summe können je nach nach Alter und Verdienst hier schnell einmal steuerliche Mehrbelastungen von 3’000 bis 5’000 Euro resultieren.

Der vgv empfiehlt seinen Mitgliedern hiergegen fristgerecht Berufung einzulegen.

Es liegen nach unseren Information bereits mehr als 100 Berufungen vor welche seitens des UFS (Unabhängiger Finanzsenat) gemeinsam zu entscheiden sind. Wir empfehlen diesbezüglich die Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.

 

Mehr Informationen demnächst in unserer Mitgliederzeitung.

https://www.beta.grenzgaenger-vgv.at/mitglied-werden/

 

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