Gemäß Nationalratsbeschluss vom Mittwoch, den 20.09.2023 wird das Kinderbetreuungsgeld an Grenzgängerinnen und Grenzgänger, in Österreich wohnhaft, wieder ausbezahlt und zwar rückwirkend.
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Der vgv ist seit 1959 die einzige Interessensvertretung der Vorarlberger Grenzgänger welche mehr als 11% der Beschäftigten aus Vorarlberg ausmachen.