Neue Hiobsbotschaft für Grenzgänger*innen
Boris Ziegler

Kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mehr für Grenzgänger.

Es soll wesentliche Einschränkungen beim Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes geben.

Laut einer Weisung aus dem Bundeskanzleramt an die Versicherungsträger (ÖGK) besteht kein Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld (KBG), wenn für dieses Kind am Wohnort kein Familienbeihilfenanspruch besteht.

Voraussetzung für den Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes ist, dass für das Kind ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe nach dem FLAG besteht und dass die Familienbeihilfe für dieses Kind auch tatsächlich bezogen wird.

Diese Voraussetzung kann von vielen Grenzgänger/innen nicht erfüllt werden, sodass auch kein Anspruch auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld besteht.

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