FFP2-Masken für Arbeiter aus Vorarlberg
Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit Wohnsitz in Vorarlberg und Arbeitsstelle im Landkreis Lindau sind ab sofort dazu verpflichtet, während der Arbeit eine FFP2-Maske ohne Ventil zu tragen. Nach Angaben des Landratsamtes Lindau müssen sich die Mitarbeiter auch wöchentlich auf Corona testen lassen. Das sieht die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lindau vor.