Schweiz – neues Einreiseregime nicht für Grenzgänger
Boris Ziegler

Die neuen Einreiseregeln für die Schweiz gelten nicht für Grenzgänger.

in Absatz „Keine Test- und Formularpflicht für Grenzgängerinnen Grenzgänger“ ist angeführt:

Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten einreisen.

Die österreichischen Grenzgebiete sind mit Vorarlberg und Tirol definiert.

Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85168.html

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